Für die Urlauber war es ein schwerer Schock. Man ließ sie einfach wegen technischer Probleme am Gate stehen. Ein Ereignis, wo die Emotionen eines Bürgers schon mal hochkochen können. „Lufthansa lässt 100 Passagiere am Gate stehen“, schreibt ein Fluggast in einem Blog. Dazu ein Video turbulenter Szenen am Gate.
Und nun passiert folgendes: Die Lufthansa klagt auf Unterlassung, zeitgleich führt sie eine Strafanzeige wegen Übler Nachrede, erfolgreich mit 40 Tagessätzen. Denn tatsächlich waren es ja nur 98 Passagiere, und schuld war ein Techniker einer Wartungsfirma und den konnte man nicht identifizieren. Juristen dürfen jetzt gerne die Stirn runzeln. So geschehen am 11.12.24 am AG Ratzeburg.
Üble Nachrede:
„Der Peter Meier von Edeka Bergedorf beklaut die Kunden“.
Wenn das nicht stimmt, ist es die Üble Nachrede für Peter Meier.
Strafrechtlich schwerwiegend, wenn ihn Kunden dann auch noch ansprechen, „ach der Peter Meier, der immer die Kunden beklaut“. Es würde dann auch für einen hohen Verbreitungsgrad sprechen und der ist sehr entscheidend im Meinungsäußerungsrecht.
„Die Verkäufer von Edeka beklauen doch die Kunden“,
wäre ein zulässige Schmähkritik, wenn auch nur ein Verkäufer erwiesen die Kunden regelmäßig beklaut hat und öffentlich verurteilt wurde. Ein Konzern oder Weltmarke wird sich diese Kritik gefallen lassen müssen. Man könnte es mit tausend Seiten Rechtssprechung dekorieren.
Und auch der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil noch einmal darauf hingewiesen: Man kann in ein und derselben Sachen nicht zivil und strafrechtlich vorgehen – §149 ZPO. Aber BGH Urteile kommen bei Amtsgerichten immer mehr aus der Mode.

Was hat das alles mit der katholischen Kirche zu tun?
Nun, die Lufthansa Geschichte ist eine erfundene Erscheinung. Vielmehr trug sich die juristische Gate – Nummer bei der Caritas zu:
Ein Rentner, noch tüchtig mit 91, kommt von einer Caritas-Einrichtung in die andere. Dort gefällt es ihm so gut, dass er sich aufhängen möchte. Er kommt für sieben Wochen in ein Caritas-Krankenhaus unter Verschluss. Am Tag der Entlassung kommt es zu tumultigen Szenen, sie sind teilweise auf Video festgehalten, quasi am Gate. Caritas Mitarbeiter streiten mit dem Sohn, wer den Vater abholen darf und werfen diesen unbegründet, gewaltankündigend raus. Das ist eine erwiesene Tatsache.
„Caritas schickt Schlägertrupp“, mag Peter Spannenkrebs nicht. Er war mal Vorstand in einem Caritasverband, deren Verbandsgeflechte mit Träger, Unterverbänden und GmbHs, Listen über hundert Seiten füllen könnten und letztendlich in einer Holding namens Vatikan enden – die Reichste von allen. Und Juristen könnte jetzt spontan der Begriff Konzerndurchgriffshaftung in den Sinn kommen.
Niemand, auch Spannenkrebs vor Gericht nicht, kann den Namen einer geschädigten Person nennen. Er weiß halt nur davon und es gefällt ihm nicht, dass darüber gesprochen wird. Hierzu setzen jetzt Großkonzerne für Maulkörbe das schärfte Schwert Strafrecht ein?
Das letzte Mal wurde das Schwert Strafrecht gegen zwei Spiegel Journalisten angesetzt. Deutschland sackte daraufhin im Weltindex von Platz 16 auf 17 in der Pressefreiheit ab. Wird die Meinung weiterhin mit Strafe belegt, sind wir bald auf Platz 117.