Viele Kaufhäuser nutzen einen Trick, wie aus Ihrer Kartenzahlung eine Lastschrift mit Kontozugriff wird. Das kann nicht rechtens sein, ist eine schwere Datenschutzverletzung und endet häufig mit einer bösen Überraschung. Wie aus Euro 7,45 bald 84,65 werden.
Mit Karte, bitte. Sie soll das Bargeld bald gänzlich ersetzen. Statt Cash geht die Zahlung direkt von Ihrem Konto in die Kasse des Supermarktes. Nicht immer. Ein Identifizierung-Trick macht aus dem bargeldlosen Bezahlvorgang eine Lastschrift, mit dem sogenannten ELV – Elektronisches Lastschriftverfahren, praktisch ein Kreditvertrag, mit Zugriff auf Ihr Konto, Speicherung aller Ihrer persönlichen Daten und Rechtsfolgen.
Mussten Sie jemals bei Aldi oder Lidl bei einer EC Kartenzahlung eine Unterschrift leisten, statt die PIN einzugeben? Und wie funktioniert diese magische Technik überhaupt? Mit der PIN weiß die Kasse, dass Sie wirklich der Karteninhaber sind, ruft kurz Ihre Bank an und wenn genug Geld auf dem Konto ist, landet der Kaufbetrag unverzüglich und diskret in der Kasse von Aldi. Woran mag die Kasse nur erkennen, dass es wirklich Ihre Unterschrift ist? Tatsächlich passiert gerade ganz was anderes.
Denn einige Discounter fordern plötzlich bei der EC Kartenzahlung eine Unterschrift, statt einfach nur die PIN einzugeben. Zum Beispiel NETTO oder KiK. 13,98 bitte. Ich schiebe die Karte in das Lesegerät und zur Verwunderung hält mir die Kassiererin einen Stift hin, mit dem ich zur Identifizierung auf dem Lesegerät unterschreiben soll. Danke – Karte akzeptiert. Diese Phrase macht einen eklatanten Unterschied zu „Zahlung erfolgt“. Auf Nachfrage erklärt die Kassiererin „das ist mal so oder so, das entscheidet das System allein“. Und dieses System kann spannend werden, für die Justiz.
Erst jetzt reicht mir die Kassiererin einen Kassenstreifen (siehe unten) und ich lese jetzt erst, was ich soeben unterschrieben habe. Das ist null und nichtig – sittenwidrig – Verbrauchertäuschung. 99 % aller Kunden werden glauben, sie haben soeben bezahlt. Immerhin, Kik, reicht anschließend einen lesbaren Zettel rüber, NETTO nicht einmal das.
„Die Belastung erfolgt (Achtung Donnerstag – also Montag) zum übernächsten Bankgeschäftstag“. Warum so kompliziert? Kontozugriff, Speicherung aller Daten, Inkassovollmacht, Ermittlungskosten, Black List, Kartensperrung! Man möge den Kassenzettel mal genau lesen, wie aus einem simplen Einkauf im Supermarkt ein Fall für den Anwalt werden kann.
Doch was sind die Auswahlkriterien? Ich stelle mich eine Weile diskret auf und beobachte. Da ist Eckhard, um die 60, der gerade sein Frühstück kauft. Zwei Flachmänner und eine Tüte Chips – 7,45. „Ach unterschreiben“ Selbst er wundert sich. Die 80-Jährige Rentnerin kann gerade mal noch das Kartengerät erkennen, auf dem sie unterschreibt.
Es ist Donnerstag, der 25. und abgebucht wird erst am Montag, den 29. Da ist Eckhards Konto garantiert blitzblank leer. Im Glauben, längst bezahlt zu haben, geht die Lastschrift am 29. zurück. Und dann kommt all das, was auf dem Zettel steht und mehr.
Es ist neues Geld auf dem Konto, bei Eckhard taucht eine Abbuchung einer Intercard über 22,43 auf. Eckhard hat weder Inter- noch Bahncard, kennt diesen Betrag auch nicht und lässt zurückgehen, falls sein Konto nicht ohnehin schon wieder leer ist. Drei Monate später kriegt Eckhard 0,01 Euro auf sein Konto überwiesen. Ist bestimmt ne Nachzahlung vom Jobcenter. Irgendein Inkassounternehmen testet gerade sein Konto an.
Ein paar Wochen später bucht irgendein Inkassounternehmen 53,46 vom Konto ab. Dem wird selbstverständlich widersprochen. Vier Wochen später erneut 84,65. Es sind die zwei Flachmänner und die Tüte Chips + Rücklastschriftgebühr + Aufenthaltsermittlung + Inkassokosten. Die 80-jährige Rentnerin wird ohnehin kaum noch mitkriegen, was auf ihrem Konto los ist. Bemerkenswert, diese ELV werden Vorzugs-halber am Monatsende durchgeführt und das Schicksal regelrecht provoziert. Das ist ein abgekartetes Spiel und muss eingedämmt werden.
