Enteignungen – Berlins hinterhältige Methoden

Der Kleinunternehmer staunte. Mit einfachem Brief kommt plötzlich eine Nachforderung von 130.000 Euro für „verdeckte Gewinnausschüttung“, aus einer fünf Jahre alten Bilanz. Später wird sich herausstellen, die Sache war zuvor beim Staatsanwalt und der hat eingestellt – Keine verdeckte Gewinnausschüttung erkennbar. Dennoch schickte das Finanzamt den Bescheid. Mit einfacher Post an ein 220 Einwohner Dorf.

Es beginnt ein Pontius zu Pilatus Spiel endloser Forderungen von Dokumenten. Dem Unternehmer bleibt in der 30-Tage-Frist am Schluss nur noch die Klage und die verliert er. Das Finanzgericht muss feststellen, nein, keine Steuerschulden, aber einen(!) Tag Fristversäumnis zur Klageeinreichung. Der Bescheid ist zwar falsch, aber nunmehr rechtskräftig.

Damit dürfte Deutschland, außer Nordkorea vielleicht, ein Alleinstellungsmerkmal haben. Die Begründung: Deutschland ist so gut, wenn Frau Müller den Brief in den Postkorb legt und es ins Ausgangsbuch einträgt, dann ist der einfache Brief am nächsten Tag in deinem Briefkasten. Per Gesetz. Aber nicht per Post in die Pampa. Der Unternehmer muss nun beweisen, dass er den Brief zwei Tage später erhielt. Das kann er nicht.

Über zwei Seiten wird die Richterin im Urteil aufschreiben, wie in Postvermerken sechsmal rumgestrichen wurde. Datum geändert, an falsche Adresse geschickt, Hausnummer geändert etc. Es zeugt mehr von totalem Chaos – oder gar Absicht? Nunmehr greift der Justizautomatismus. Theoretisch war der Brief am nächsten Tag da – Das ist Gesetz, weil unsere Post so zuverlässig ist!

Und 14 Tage nach Rechtskraft sind Konten und Grundbuch dicht. 130.000 Euro für erfundene Steuerschulden. Das für 170.000 Euro neu gebaute Haus wird sodann für 50.000 Euro versteigert. 2020 wird es dann für 286.000 Euro angeboten. Wurde diese Nummer öfters durchgezogen?
Finanzgericht Hamburg 1 K 115/06.