Die Spur der Geldwäscher | Journalisten verschleppt, TV Studio vernichtet

Udo Sabiniewicz gelingt es in Haft die Anti Korruptions Behörde ACU zu verständigen. Seine Freilassung erfolgt, die Akte wird eingezogen, das Berufungsverfahren wird angeordnet und das unbequeme Whistleblower Material soll herausgegeben werden. Für das Berufungsverfahren. Daraus wird nichts.

Am 04. Juli 2016 trifft sich Sabiniewicz mit einem Reuters Journalisten in einem Cafe in Phnom Penh, um Datenmaterial auszutauschen. Erneut wird er von vier Leuten in ein Fahrzeug gezerrt und verschleppt. Die letzten Datenträger sollen verschwinden. Mithin viele Antworten auf die Fragen, was zum Beispiel ein Scott Neeson mit $3,7 Millionen Gehälter und $4,6 Millionen „Sonstige Ausgaben“ macht? Für den Kinderschutz. Er ist einer jener „Wohltäter“ mit besonderem Geschäftsmodell. Davon gibt es weltweit Tausende. Wer sie wohl nährt?

CCF Scott Neeson und der Kinderschutz. Recherche: James Ricketson.

Es passiert das Unvorstellbare. Fünf vermeintliche Berliner Polizisten und Ärzte tauchen in Phnom Penh auf und zerren Udo Sabiniewicz auf offenem Gelände in ein ein Flugzeug. „Deported“ lässt APLE/ECPAT in den Medien verkünden. Kambodscha hat keinerlei Rechtsabkommen mit Deutschland, nicht mal Vertragslose. Die Schlüssel zum Studio, mit fünf Vorhängeschlössern verbarrikadiert, werden ihm abgenommen.

Eingekesselt von fünf Leuten wird Sabiniewicz ohne Handschellen in ein Flugzeug verbracht. Es erfolgen Drohungen, wenn er sich erkennbar gibt. In Frankfurt wird eine Lufthansa Chef Stewardess an ihn herantreten: „Wissen Sie, dass sie hier ohne jegliche Dokumentation als Gefangener transportiert werden?“. Für eine Airline eigentlich der Code Red. Es hat einen Tippgeber gegeben.

Komplettes Studio ausgeräumt.

Für einen Auslieferungstransport gibt es eigentlich eine dicke Staatsrechnung. Sie existiert nicht. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft weiß über den Vorgang nichts zu dokumentieren. Die zuständige Staatsanwältin Bittig (ehemalige Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft der DDR) lässt schriftlich erklären, man möge die Personen selbst nach ihrem Handeln und der Rechtsgrundlage befragen. Bis zum letzten Datenträger ist nun alles verschwunden – ausgelöscht. Das ist Berlin, nicht Minsk.
(Vorgang zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht 2BvR 874/22)

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